Allgemeine Geschäftsbedingungen

03.01.2023

ANWENDUNGSBEREICH & PARTEIEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für Verträge zwischen der Dassolar GmbH ("Dassolar") und dem einzelnen Kunden ("Kunde") über den Kauf und die Installation einer kompletten Solaranlage ("Solaranlage"). Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden erkennt Dassolar nicht an, es sei denn, Dassolar hätte ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt.

DATENSCHUTZ

Dassolar behandelt personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und in Übereinstimmung mit allen Maßnahmen, die von den Behörden umgesetzt werden. Eine detaillierte Beschreibung des Umgangs von Dassolar mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie: dassolar.de/datenschutz.

VERTRAGSABSCHLUSS

  • Dassolar betreibt die Website www.dassolar.de, auf der die Kunden verschiedene Daten eingeben und maßgeschneiderte Leistungspakete für Solarsysteme konfigurieren können.
  • Der verbindliche Vertrag zwischen dem Kunden und Dassolar kommt dann zustande, wenn das jeweilige Angebot unterzeichnet ist und Dassolar dieses zumindest in Textform bestätigt.
  • Dassolar ist berechtigt, eine Bonitätsprüfung des Kunden vorzunehmen (siehe unten "Bonitätsprüfung"). Fällt die Bonitätsprüfung des Kunden negativ aus, kann Dassolar vom Kaufvertrag zurücktreten oder geänderte Zahlungsbedingungen gemäß dem Abschnitt "Bonitätsprüfung" verlangen
  • Die gesetzlichen Widerrufsrechte des Kunden richten sich nach dem nachstehenden Abschnitt "Widerrufsrechte".

GEGENSTAND DES VERTRAGES

Für den Gegenstand des Vertrages ist der bestätigte Kaufvertrag, etwaige Änderungen und Anhänge dazu sowie diese Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgebend. Dassolar ist berechtigt, ihre vertraglichen Leistungen durch Subunternehmer und Installationspartner nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen.

VOR DER INSTALLATION

Preise

Was den Preis bestimmt

  • Der von Dassolar angebotene und von den Parteien vereinbarte Preis ist der endgültige Preis für das Solarsystem, vorausgesetzt, dass die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten allgemeinen Preisannahmen gültig sind und dass alle Annahmen oder Informationen über das Grundstück oder Gebäude des Kunden richtig sind.

Durch den Vor-Ort Termin durch einen Mitarbeiter von Dassolar oder seiner Vertragspartner, entfällt der folgende Punkt.

  • Entspricht die Anlage nicht den allgemeinen Preisannahmen, wird der Preis des Solarsystems entsprechend erhöht oder gesenkt. Der Kunde wird von solchen Änderungen in Kenntnis gesetzt. Änderungen, die zu einer Senkung des Preises für den Kunden führen, unterliegen einem einseitigen Vorbehaltsrecht von Dassolar. Änderungen, die zu einer Preiserhöhung führen, bedürfen einer gegenseitigen Vertragsanpassung unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien und der Zumutbarkeitskriterien für die andere Partei.
  • Können sich die Parteien nicht auf eine Änderung des Vertrages einigen, kann Dassolar den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

Was im Preis inbegriffen ist

Durch den Vor-Ort Termin durch einen Mitarbeiter von Dassolar oder seiner Vertragspartner, entfällt der folgende Abschnitt.

  • Die Preise und anwendbaren Gebühren sind im Kaufvertrag zwischen Dassolar und dem einzelnen Kunden enthalten. Die Preise und Gebühren beinhalten immer die Installation eines kompletten Solarsystems, das die Bedingungen in den allgemeinen Preisannahmen widerspiegelt, einschließlich aller Materialien, Arbeiten, Elektriker, Genehmigungen und Inbetriebnahme, sofern im Kaufvertrag oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes angegeben ist.
  • Die Preise enthalten in keinem Fall Gebühren oder Kosten im Zusammenhang mit den örtlichen Anforderungen der Netzeigentümer, dem Wechsel des Stromzählers oder der Beantragung von Bau- oder Baugenehmigungen, falls dies von den örtlichen oder nationalen Behörden verlangt wird.
  • Besichtigungen der Baustelle vor dem Installationstermin werden nicht durchgeführt, es sei denn, Dassolar oder die Subunternehmer von Dassolar, die für die Projektierung und Detailplanung der Installation verantwortlich sind, halten dies für erforderlich.
  • Aktionskampagnen und Rabatte können nicht kombiniert oder rückwirkend nach dem Datum der Vertragsunterzeichnung angewendet werden.

Allgemeine Preisannahmen

Durch den Vor-Ort Termin durch einen Mitarbeiter von Dassolar oder seiner Vertragspartner, entfällt der folgende Abschnitt.

  • Die Preise basieren auf einer Installation, die unter regulären und normalen Bedingungen durchgeführt wird, einschließlich der folgenden Annahmen:
  • Das Gebäude, auf dem das Solarsystem installiert werden soll, ist spätestens zwei Monate nach Unterzeichnung des Kaufvertrags fertiggestellt und für die Installation verfügbar. Beachten Sie, dass das tatsächliche Installationsdatum aus den unten beschriebenen Gründen später liegen kann.
  • Die Verkabelung vom Dach zum Wechselrichter und/oder Schaltschrank sollte auf die praktischste und kostengünstigste Weise erfolgen, wobei die Gesamtlänge der Kabel maximal 50 Meter betragen darf
  • Der Einsatz von Optimierern ist nicht im Preis enthalten, sofern nicht anders angegeben.
  • Die Installation erfolgt in demselben Gebäude wie der Hauptschaltschrank. In Fällen, in denen die Installation in einem anderen Gebäude erfolgt, können zusätzliche Kosten aufgrund der Notwendigkeit einer zusätzlichen Verkabelung und/oder Unterverdrahtung entstehen.
  • Die Dacheindeckung befindet sich in einem geeigneten und undurchlässigen Zustand und verfügt über eine solide Dachunterkonstruktion, die für die Montage und Befestigung der Solarmodule geeignet ist. Sollte sich das Dach oder das Grundstück in einem solchen Zustand befinden, dass die Installation des Solarsystems ohne größere Reparaturen oder bauliche Maßnahmen nicht sicher durchgeführt werden kann, hat Dassolar das Recht, das Projekt ohne jegliche Haftung abzubrechen.
  • Spezielle Bedachungen, wie asbesthaltige Dächer, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dassolar behält sich das Recht vor, Projekte auf Dächern, die asbesthaltige Materialien enthalten, ohne Kosten für Dassolar zu stornieren und abzubrechen.

Subventionen

Dassolar ist nicht verantwortlich für die Beantragung oder Genehmigung nationaler oder lokaler Subventionen oder Förderprogramme im Namen des Kunden. Preise können brutto und netto unter Abzug von solchen Zuschüssen angegeben werden, wobei der Kunde bei Lieferung des Solarsystems stets für den Bruttopreis haftet.

Vom Kunden bereitgestellte Informationen

  • Der Preis für das Solarsystem basiert auf Informationen, die Dassolar vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Mit der Unterzeichnung des Angebots von Dassolar bestätigt der Kunde, dass die bereitgestellten Informationen korrekt sind, insbesondere in Bezug auf den physischen Zustand des Dachs, des Dachmaterials, des Stromnetzes und des Schaltschranks. Sollten die bereitgestellten Informationen falsch oder irreführend sein, hat Dassolar das Recht, die Preise und die anwendbaren Gebühren entsprechend anzupassen (siehe oben) oder - im Falle erheblicher Unrichtigkeiten oder Irreführungen – zu kündigen und das Projekt unverzüglich und ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden abzubrechen.
  • Macht der Kunde fehlerhafte Angaben, wird die Installation der Solaranlage nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen neu berechnet und abgeschlossen. Können sich die Parteien nicht auf einen neuen Preis einigen und hat der Kunde schuldhaft erheblich falsche Angaben gemacht, kann Dassolar den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

Genehmigungen und Zulassungen

  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor der Installation des Solarsystems die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen der zuständigen Behörden einzuholen. Zu diesen Genehmigungen können Baugenehmigungen der Stadt oder Gemeinde, Stromversorgungs- und Anschlussvereinbarungen mit dem örtlichen Netzbetreiber sowie Überschussstromverkaufs- und Abnahmevereinbarungen mit dem Stromversorger des Kunden gehören.
  • Dassolar ist nicht dafür verantwortlich, solche Genehmigungsverfahren im Namen des Kunden zu unterstützen oder durchzuführen. Dassolar behält sich das Recht vor, dem Kunden nach eigenem Ermessen Informationen zur Verfügung zu stellen, um ihn bei einem Genehmigungsverfahren zu unterstützen.

Projektentwicklung

  • Kunden, die eine Systemauslegung außerhalb der von Dassolar oder den von Installationspartnern festgelegten Sicherheitsparameter wünschen, müssen dies schriftlich bestätigen, und der Kunde ist sich bewusst, dass dies zum Verlust von Garantien führen kann.
  • Änderungen des für die Installation vorgesehenen Materials und der Ausrüstung können vorgenommen werden, wenn dies aus Gründen der Lieferkette, der mangelnden Verfügbarkeit oder der fehlenden Eignung der ursprünglich vorgeschlagenen Ausrüstung erforderlich ist. Dassolar wird den Kunden benachrichtigen, wenn die für die Installation vorgesehenen Solarmodule oder Wechselrichter geändert werden müssen. Der Kunde ist mit zumutbaren Änderungen einverstanden. Führen solche Änderungen zu einer wesentlichen Änderung der Leistung oder der Qualität der Solaranlage, werden die Parteien den Preis entsprechend anpassen und den Vertrag ändern.

Datum und Dauer der Installation

  • Dassolar wird dem Kunden bei Vertragsunterzeichnung einen voraussichtlichen Zeitrahmen und eine voraussichtliche Dauer der Installation mitteilen.
  • Der tatsächliche Installationstermin wird vom Installationspartner in der Projektplanungsphase festgelegt und dem Kunden danach mitgeteilt. Das Installationsdatum kann sich unter anderem aufgrund des Zeitplans für behördliche Genehmigungen und Einschränkungen in der Lieferkette ändern.
  • Die Installation von Solarmodulen und Wechselrichtern erfordert normalerweise 2-5 Tage Arbeit, je nach Größe des Projekts. Einige Installationen können mehr Zeit in Anspruch nehmen. Der gesamte Prozess, einschließlich der behördlichen Genehmigungen und/oder der Genehmigungen des örtlichen Versorgungsunternehmens und der Arbeiten des Elektrikers, dauert jedoch in der Regel 4-8 Wochen. Die Dauer der Installation hängt von der Jahreszeit, den Wetterbedingungen, der Größe des Systems und anderen örtlichen Gegebenheiten ab. Dassolar haftet nicht für eine längere als die erwartete Installationszeit.
  • Die Installation kann in mehreren Schritten erfolgen.

Upgrades und Zusatzaufträge

  • Vom Kunden gewünschte Upgrades oder Zusatzaufträge sind rechtzeitig vor der Installation mitzuteilen. Dassolar behält sich das Recht vor, solche Upgrades oder Zusatzaufträge abzulehnen, wenn die Installation bereits geplant ist oder wenn Beschränkungen in der Lieferkette von Dassolar solche Upgrades nicht zulassen.
  • Alle vom Kunden gewünschten Upgrades oder Zusatzaufträge, die über das hinausgehen, was Dassolar leicht unterbringen kann, können zu zusätzlichen Gebühren führen. Der Kunde kann solche zusätzlichen Gebühren genehmigen oder das Upgrade oder die zusätzliche Bestellung stornieren. Eine solche Stornierung hat keinen Einfluss auf die Verantwortung des Kunden für den ursprünglich geplanten Kauf.

Rechnungsstellung und Zahlung

  • Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, ist Dassolar berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehaltes heraus zu verlangen.
  • Innerhalb von 5 Tagen nach Auftragsbestätigung (Unterschrift des Angebots der Dassolar GmbH) ist eine Anzahlung in Höhe von 40% des brutto Auftragswertes durch den Auftraggeber (Kunde) auf das Konto der Dassolar GmbH zu überweisen.
  • Weitere Zahlungen fordert die Dassolar GmbH während des Installationsprozesses per Rechnung ein. Diese sind durch den Auftraggeber (Kunde) innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
  • Die Höhe der zu leistenden Zahlungen werden durch die Dassolar GmbH anhand des Baufortschrittes bestimmt.
  • Die Dassolar GmbH behält sich vor, einzelne Positionen des Angebotes bei Installation oder Lieferung zu berechnen. Hierüber wird der Kunde frühzeitig per Rechnung informiert.
  • Die im Angebot hinterlegten Bauteile (Solarmodule, Wechselrichter, Speicher, etc.) können bei Materialknappheit durch gleichwertige Bauteile ersetzt werden. Ein Aufpreis für den Kunden entsteht hierbei nicht.
  • Eine nicht vollständige Registrierung beim Netzbetreiber entbindet den Kunden nicht von einer vollständigen Zahlung da dieses durch dritte verschuldet sein kann worauf die Dassolar GmbH keinen Einfluss hat.

WÄHREND DER INSTALLATION

Zugang zum Eigentum des Kunden

  • Der Kunde stellt sicher, dass Dassolar und seine Installationspartner (z. B. Installationspartner, Elektriker und andere Subunternehmer) zum Zwecke der Installation der Solaranlage ungehinderten Zugang zum Grundstück des Kunden haben.
  • Dassolar und seine Installationspartner müssen zum Zweck der Installation des Solarsystems ungehinderten Zugang zu Wasser, Strom und sanitären Einrichtungen haben.
  • Der Kunde räumt alle entfernbaren Hindernisse und sorgt für die Schneeräumung und ähnliche Maßnahmen, die für den Zugang zum Grundstück des Kunden und die Durchführung der Installation erforderlich sind.
  • Es sollten keine Hindernisse vorhanden sein, die den einfachen Zugang zum Dach einschränken oder erschweren, wie z. B. Pergolen, Wintergärten oder ähnliches. Das Gleiche gilt für die Räume, in denen der Wechselrichter oder die Batterie installiert werden soll.
  • Kostenerhöhungen, die sich aus Beschränkungen des Zugangs zum Eigentum des Kunden, zu Strom oder Wasser ergeben, werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Keine Störungen

  • Der Kunde muss dafür sorgen, dass keine Besucher, Familienmitglieder oder Haustiere das Montagepersonal stören oder Zugang zu den Bereichen des Standorts haben, in denen die Montage stattfindet.
  • Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Dassolar oder ihren Montagepartnern dürfen keine Teile der Arbeiten oder der Montage durch den Kunden oder durch von ihm gesondert und auf eigene Initiative beauftragte Unternehmer durchgeführt werden.
  • Dassolar bietet dem Kunden keine Entschädigung oder Rabatte für Arbeiten im Zusammenhang mit dem Solarsystem, die der Kunde auf eigene Initiative ausführt oder in Auftrag gibt. Solche Arbeiten führen zum Verlust aller Garantien im Zusammenhang mit dem Solarsystem.

Anpassungen und Konfiguration

  • Anpassungen der Größe (z. B. Anzahl der Module) und der Konfiguration (z. B. Modultyp, Optimierer, Wechselrichter) können erfolgen, wenn besondere Umstände auf dem Dach eine Verringerung der mit Solarmodulen bedeckten Fläche erfordern.
  • Änderungen des für die Installation vorgesehenen Materials und der Ausrüstung können vorgenommen werden, wenn dies erforderlich ist, um Änderungen der Installation vor Ort Rechnung zu tragen. Sofern die Änderung nicht auf einen vorherigen Fehler von Dassolar einschließlich ihrer Subunternehmer und Montagepartner zurückzuführen ist, wird der Kunde solche Änderungen nicht als Mangel oder Falschlieferung ansehen.
  • Wir sind bestrebt, jeden Änderungsbedarf vor der Installation des Solarsystems zu ermitteln, doch können sich während der Installationsarbeiten manchmal geringfügige Änderungen ergeben, sodass sich der Preis entsprechend verringert oder erhöht. Der Kunde muss den zumutbaren Änderungen zustimmen. Die Parteien werden den Preis entsprechend anpassen und den Vertrag ändern.

NACH DER INSTALLATION

Lieferung und Inbetriebnahme

  • Die Lieferung des Solarsystems bedeutet, dass alle Geräte korrekt und funktionsfähig installiert und getestet sind.
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Stromnetz in den Räumlichkeiten bei der Lieferung mit Strom versorgt wird.
  • Der Kunde ist verpflichtet, Dassolar so schnell wie möglich und ohne unnötige Verzögerungen zu informieren, wenn er das Solarsystem nicht wie geliefert abnimmt.
  • Die Inbetriebnahme des Solarsystems, einschließlich der Aufnahme der Stromerzeugung, erfolgt nach Genehmigung durch die örtlichen Behörden, z. B. durch den örtlichen Netzbetreiber. In einigen Fällen ist die Inbetriebnahme aufgrund von Auflagen der örtlichen Behörden oder des Netzbetreibers nicht gleichzeitig mit der Lieferung möglich.
  • Einige Netzbetreiber verlangen, dass der Stromzähler des Kunden vor der Inbetriebnahme des Solarsystems ausgetauscht wird. Der Netzeigentümer ist allein für diesen Vorgang verantwortlich, und Dassolar übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für Verzögerungen bei der Stromerzeugung aus dem Solarsystem, die durch den Wechsel des Stromzählers durch den Netzeigentümer verursacht werden.
  • Dassolar oder der Dassolar-Installationspartner hilft bei der Inbetriebnahme des Solarsystems nach der Lieferung.

Dokumentation und Fertigstellung

  • Dassolar stellt dem Kunden eine Dokumentation über das Solarsystem zur Verfügung. Die Dokumentation wird elektronisch bereitgestellt und umfasst Produktdatenblätter und Benutzerhandbücher.
  • Das Solarsystem gilt nach Inbetriebnahme und Dokumentation als fertiggestellt. Der Kunde nimmt das Solarsystem als fertiggestellt an, wenn die Inbetriebnahme und Dokumentation erfolgt ist.

Daten und Überwachung

  • Die Verbindung des Solarsystems mit dem Internet setzt voraus, dass der Kunde an dem Ort, an dem der Wechselrichter installiert ist, über einen WiFi-Empfang verfügt und dass der Name und das Passwort des WiFi-Netzwerks dem Installationspartner während der Installation mitgeteilt wurden.
  • In Fällen, in denen keine ausreichende WiFi-Abdeckung und Signalqualität verfügbar ist, ist der Kunde für die Sicherstellung und Durchführung der Internetverbindung des Solarsystems verantwortlich. Beachten Sie, dass nicht alle Wechselrichter in der Lage sind, eine Verbindung zum Internet auf andere Weise als über WiFi herzustellen.
  • Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass die Internetverbindung funktioniert und dass der/die Wechselrichter mit dem richtigen Passwort konfiguriert wurden. Dassolar oder die Installationspartner von Dassolar sind nicht für die Fehlersuche im Zusammenhang mit der Internetverbindung verantwortlich.
  • Dassolar wird den Kunden bei der Registrierung der Solaranlage auf dem Internetportal des Wechselrichterherstellers unterstützen. Die Erfassung, Speicherung und Nutzung der Daten auf dem Herstellerportal unterliegt den vom jeweiligen Hersteller festgelegten Bedingungen und ist ausschließlich eine Angelegenheit zwischen dem Hersteller und dem Kunden. Wünscht der Kunde keine Registrierung der Solaranlage im Internetportal des Wechselrichterherstellers, muss er dies ausdrücklich mitteilen.
  • Dassolar hat das Recht, Produktionsdaten aus dem Solarsystem nach eigenem Ermessen zu sammeln, zu speichern und zu nutzen. Eine genauere Beschreibung, wie Dassolar mit personenbezogenen Daten umgeht, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: dassolar.de/datenschutz.
  • Die Kunden können die Dassolar App oder Dassolar My Page, sofern verfügbar, nutzen, um die Produktionsdaten des Solarsystems einzusehen. Die Datenverfügbarkeit in der Dassolar App oder Dassolar My Page setzt voraus, dass alle Internetverbindungen wie vorgesehen funktionieren und das Solarsystem gemäß den bereitgestellten Spezifikationen für das Portal des Wechselrichterherstellers konfiguriert worden ist. Dassolar übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Datenintegration in das Wechselrichterportal jederzeit funktioniert. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Datenintegration, die Dassolar App und Dassolar My Page jederzeit ohne Vorankündigung geändert oder eingestellt werden können.
  • Der Kunde räumt Dassolar das Recht ein, die PV-Anlage einschließlich der Adresse der Anlage im Internetportal des Wechselrichterherstellers zu registrieren und die im Internetportal verfügbaren Daten der PV-Anlage des Kunden abzurufen, herunterzuladen und zu speichern. Der Kunde räumt dem Wechselrichterhersteller auch das Recht ein, die im Internetportal verfügbaren Daten mit Dassolar zu teilen.
  • Bei Projekten, die mit Optimierern verkauft werden, ist keine Leistungsüberwachung auf Panelebene vorgesehen.

Mitteilung an die Versicherungsgesellschaft des Kunden

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dessen Versicherungsgesellschaft über die Installation des Solarsystems auf dem Grundstück des Kunden zu informieren.

Systembedingungen

  • Das Solarsystem ist zwischen der DC-Nennleistung der Solarmodule und der AC-Leistung des Wechselrichters ausgeglichen.
  • Die angegebene Systemgröße und -leistung bezieht sich auf die DC-Nennleistung der Solarmodule.
  • Der Installationspartner wird im Rahmen der Projektierung den optimalen Wechselrichter für das Projekt ermitteln. Da die meisten Wechselrichter bei hoher Auslastung effizienter sind, wird der Wechselrichter in vielen Fällen etwas niedriger dimensioniert als die gesamte DC-Nennleistung aller Solarmodule. Dies geschieht, um den jährlichen Energieertrag des Systems zu optimieren, und kann dazu führen, dass an besonders sonnigen Tagen Leistungsspitzen aus dem Solarsystem abgeschöpft werden.
  • Geräusche aus dem Solarsystem werden durch Kühlventilatoren und/oder Schaltkomponenten in Solarwechselrichtern verursacht.

Verkauf von Überschussstrom

Der Kunde ist Eigentümer des von der Solaranlage erzeugten Stroms. Dassolar ist nicht für den Verkauf von Überschussstrom verantwortlich.

Marketing und soziale Medien

Der Kunde räumt Dassolar das Recht ein, Bilder des Kundengrundstücks, des Solarsystems und des Installationsprozesses für Marketingzwecke, einschließlich der Berichterstattung in sozialen Medien, frei zu verwenden.

GEWÄHRLEISTUNGEN

Gewährleistung für Installationsarbeiten

  • Dassolar gewährt eine 15-jährige Gewährleistung auf die von Dassolar oder den Dassolar-Installationspartnern bei der Installation des Solarsystems durchgeführten Arbeiten.
  • Schäden, die durch Dassolar oder Dassolars Installationspartner innerhalb der Gewährleistungszeit verursacht werden, werden gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen repariert und/oder ausgeglichen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, Dassolar im Schadensfall so schnell wie möglich und in angemessener Zeit zu informieren und sich nach besten Kräften zu bemühen, die Folgen des Schadens zu mindern. Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde es schuldhaft unterlassen hat, Dassolar innerhalb einer angemessenen Frist zu benachrichtigen, fallen nicht unter die Installationsgarantien.
  • Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Lieferung des Solarsystems oder ggf. mit dessen Abnahme.
  • Arbeiten des Kunden oder eines Dritten an der Solaranlage, die die Leistungen von Dassolar oder des Installationspartners von Dassolar während der Installationsgewährleistungszeit beeinträchtigen, führen zum Erlöschen der Gewährleistung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass seine Arbeiten oder die Arbeiten eines Dritten die Arbeiten von Dassolar oder des Installationspartners von Dassolar nicht beeinträchtigt haben.
  • Für etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Montage gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß nachstehendem Absatz "Schadenersatz und Entschädigung".

Produktgewährleistung

  • Dassolar gewährt eine Produktgewährleistung und Herstellergarantie auf die bei der Installation verwendeten Solarmodule, Wechselrichter, Montagesätze und Kabel, diese sind im Angebot zu finden und beziehen sich jeweils auf die angebotenen Komponenten.
  • Während der Produktgewährleistungszeit gewährleistet Dassolar, dass die oben genannten Produkte wie vorgesehen und in Übereinstimmung mit dem Vertrag zwischen den Parteien und der geltenden technischen Beschreibung funktionieren und frei von jeglichen Herstellungsfehlern sind.
  • Alle fehlerhaften oder mangelhaft funktionierenden Produkte während der Produktgewährleistungszeit werden von Dassolar ersetzt oder repariert.
  • Die von Dassolar gewährte Produktgewährleistung deckt ausschließlich die direkten und notwendigen Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des fehlerhaften oder nicht funktionierenden Produkts.
  • Die Gewährleistungszeit beginnt mit dem Datum der Auslieferung des Solarsystems.
  • Jegliche Arbeiten oder Eingriffe in das Solarsystem durch den Kunden oder einen Dritten während der Produktgewährleistungszeit führen zum Erlöschen der Gewährleistung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass seine Arbeiten oder die Arbeiten Dritter keinen Einfluss auf das Solarsystem hatten.
  • Jegliche Produktgewährleistungen des Herstellers, die über die von Dassolar gewährten Produktgewährleistungen hinausgehen, sind eine Angelegenheit zwischen dem Kunden und dem Hersteller. Beachten Sie, dass solche erweiterten Gewährleistungen den Kunden dazu verpflichten können, die Produkte gemäß den Verfahren des Herstellers zu registrieren.
  • Für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden im Zusammenhang mit der Produktgewährleistung gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß dem nachstehenden Abschnitt "Schadensersatz und Entschädigung".

Leistungsgewährleistung

  • Dassolar gewährleistet, dass das Solarsystem die im Vertrag zwischen den Parteien und in der geltenden technischen Beschreibung angegebene Gleichstrom-Nennleistung erbringt, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Energieerzeugung, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  • Die von Dassolar angegebene geschätzte Energieproduktion basiert auf der Systemleistung und den verfügbaren Datenbanken zur Sonneneinstrahlung, den Klimadaten und den Angaben zum Installationsort. Die tatsächliche Energieproduktion wird im Laufe der Zeit variieren und kann durch lokale Wetterschwankungen, Abschattung durch Vegetation, benachbarte Gebäude oder örtliche Gegebenheiten beeinflusst werden. Abschattungen durch Gebäudeteile, benachbarte Gebäude, Vegetation oder Ähnliches sind in den Schätzungen nicht berücksichtigt.
  • Alle Produkte sind verschleißanfällig, was im Laufe der Zeit zu einer verminderten Energieleistung und -erzeugung führen kann. Es muss mit einer Verringerung der Energieerzeugung gerechnet werden, die durch normale Abnutzung verursacht wird oder innerhalb der vom Hersteller angegebenen Höchstwerte für die Abnutzung liegt.
  • Etwaige direkt vom Hersteller gewährte Produktionsgarantien- bzw. Gewährleistungen sind eine Angelegenheit zwischen dem Kunden und dem Hersteller. Beachten Sie, dass solche Produktionsgarantien den Kunden dazu verpflichten können, die Produkte gemäß den Verfahren des Herstellers zu registrieren.

Höhere Gewalt und Aussetzung der Vertragspflichten

Werden die Vertragsparteien an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt, Terror, Krieg, Streiks oder sonstige Umstände mit unmittelbarer Auswirkung auf den Vertragsgegenstand gehindert oder behindert, die sie nicht zu vertreten haben oder die mit zumutbarem technischem und/oder wirtschaftlichem Aufwand nicht abgewendet werden können, ruhen die Verpflichtungen zur Vertragserfüllung bis zur Beseitigung dieser Umstände und Folgen. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig unverzüglich über diese Umstände und deren voraussichtliche Dauer unterrichten. Das gleiche gilt für den Wegfall dieser Umstände. Die Vertragsparteien werden alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um ihren Verpflichtungen so bald wie möglich nachzukommen.

SCHADENERSATZ UND ENTSCHÄDIGUNG

Schadenersatz

Beschädigung des Eigentums des Kunden

  • Dassolar verpflichtet sich, bei der Installation der Solaranlage auf das Eigentum und den Besitz des Kunden gebührend Rücksicht zu nehmen. Dassolar verpflichtet sich, Schäden zu ersetzen, die durch Fahrlässigkeit von Dassolar oder der Installationspartner von Dassolar verursacht werden. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

Beschädigung von öffentlichem oder fremdem Eigentum

Dassolar haftet nicht für Schäden an öffentlichem oder fremdem Eigentum, die durch das Solarsystem oder dessen Folgen verursacht werden, es sei denn, die Schäden beruhen auf Fehlern oder Fahrlässigkeit von Dassolar oder Dassolars Installationspartnern. Etwaige Schadensersatzansprüche Dritter nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

Haftungsbeschränkung

  • Dassolar oder seine Installationspartner haften nicht für Schäden am Eigentum des Kunden, die durch Fahrlässigkeit des Kunden oder Nichtbeachtung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verursacht werden.
  • Dassolar und seine Installationspartner haften nicht für Schäden, die durch unbefugtes Betreten des Installationsortes oder der Bereiche, in denen die Installation durchgeführt wird, entstehen.

Reparaturen von Schäden

  • Schäden oder Mängel, die von Dassolar oder den Montagepartnern und Subunternehmern von Dassolar verursacht werden und die Dassolar zu vertreten hat, werden von Dassolar repariert oder ersetzt.
  • Der Kunde ist verpflichtet, Dassolar im Falle von Schäden oder Mängeln so schnell wie möglich zu informieren. Dassolar ist nicht für die Reparatur oder den Ersatz von Schäden verantwortlich, die Dassolar nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnisnahme durch den Kunden gemeldet werden.
  • Dassolar verpflichtet sich, fehlerhafte Geräte oder Schäden, die während der Installation entstanden sind, so schnell wie möglich und innerhalb einer angemessenen Frist nach der Mitteilung des Kunden an Dassolar zu reparieren oder zu ersetzen.

Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

  • Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist die Haftung von Dassolar auf den Schaden begrenzt, den Dassolar bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die Dassolar kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
  • Die Bestimmungen des deutschen Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  • Die in den vorstehenden Ziffern geregelten Haftungsausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung aller Angestellten und Arbeitnehmer von Dassolar sowie für alle Angestellten und Arbeitnehmer von Unternehmen, die von Dassolar im Rahmen der Vertragserfüllung beauftragt werden.    

Haftungsausschluss für Stromausfälle

  • Die Solaranlage ist nicht die primäre Stromquelle des Kunden. Dassolar haftet daher nicht für Verluste, die direkt oder indirekt durch Stromausfälle verursacht werden. Wenn der Strom aus dem Netz ausfällt, ist Dassolar verpflichtet, das Solarsystem abzuschalten.
  • Alle Arbeiten am Solarsystem dürfen nur von autorisiertem Personal durchgeführt werden. Dassolar haftet daher nicht für Schäden, die direkt oder indirekt unter anderem durch Reparaturen und Wartung durch nicht autorisiertes Personal verursacht werden.

Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  • Gegen den Vergütungsanspruch von Dassolar kann der Kunde nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten (absoluten) Gegenforderung aufrechnen.
  • Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

KÜNDIGUNG & STREITIGKEITEN

Kündigung

Stornierung und Kündigung durch den Kunden

  • Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Vertragsunterzeichnung kostenlos kündigen.
  • Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % gegenüber dem ursprünglichen Vertragspreis kann der Kunde die Installation innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung durch Dassolar oder durch Dassolars Installationspartner an den Kunden kostenlos kündigen.
  • Die Stornierung durch den Kunden muss schriftlich per E-mail an info@dassolar.de erfolgen.
  • Eine unzureichende Finanzierung des Kunden hat keinen Einfluss auf das Recht von Dassolar auf Ausfallgebühren.

Stornierung und Kündigung durch Dassolar

  • Dassolar kann die Installation ohne Kosten für Dassolar stornieren oder kündigen, wenn der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss trotz Mahnung von Dassolar in Textform Dassolar oder Dassolars Installationspartnern, die für die Durchführung der Installation erforderlichen wesentlichen Informationen, nicht zur Verfügung gestellt hat. In diesem Fall kann Dassolar dem Kunden eine Kündigungsgebühr in Höhe von 5% des vertraglich vereinbarten Installationspreises in Rechnung stellen. Dassolar behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor, wenn die Pflichtverletzung auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Kunden beruht.
  • Dassolar ist berechtigt, die Installation ohne Kosten für Dassolar zu stornieren oder zu beenden, wenn die Installation aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Dassolar liegen - wie z.B. fehlende Genehmigungen der örtlichen Behörden, Änderungen der nationalen gesetzlichen Vorschriften - nicht abgeschlossen werden kann.
  • Dassolar kann die Installation ohne Kosten für Dassolar stornieren oder kündigen, wenn die Installation aufgrund von Verzögerungen, die durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte verursacht werden - wie z.B. die mangelnde Bereitschaft des Gebäudes, fehlende Stromversorgung vor Ort o.ä. - nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden kann.
  • Dassolar kann die Installation aufgrund schuldhaft falscher Angaben des Kunden gegenüber Dassolar oder Dassolars Installationspartnern ohne Kosten für Dassolar stornieren oder kündigen; in diesem Fall trägt der Kunde die Kosten für bereits durchgeführte Arbeiten, die nicht rückgängig gemacht werden können.
  • Dassolar ist berechtigt, die Installation ohne Kosten für Dassolar abzubrechen oder zu beenden, wenn die örtlichen Gegebenheiten die Installation erheblich erschweren oder zu wesentlich höheren Kosten führen können.
  • Dassolar ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Kosten für Dassolar auszusetzen oder zu kündigen, wenn sich die Lieferkette aus einem nicht im Einflussbereich von Dassolar liegenden Grund einschränkt.

Widerrufsrecht

Als Verbraucher hat der Kunde das folgende gesetzliche Widerrufsrecht:

Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde

(Dassolar GmbH, Gronauer Straße 176, 48599 Gronau, Deutschland

Telefon: +49 2565 9384990

E-Mail: info@dassolar.de )

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat Dassolar dem Kunden alle erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Dassolar eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwendet Dassolar dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Hat der Kunde verlangt, dass die Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde Dassolar einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt der Mitteilung des Widerrufs dieses Vertrages an Dassolar erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Sonstiges

  • Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Dassolar sollen gütlich beigelegt werden. Ist dies nicht möglich, kann jede der Parteien die Streitigkeit vor den nachfolgend genannten ordentlichen Gerichten anhängig machen. Auf die Verträge zwischen Dassolar und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  • Erfüllungsort ist der Sitz von Dassolar.
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - wenn der Kunde Kaufmann ist - der Sitz von Dassolar.
  • Sollte eine Bestimmung oder Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ihre Anwendung auf eine Person oder einen Umstand für ungültig erklärt werden, so berührt diese Ungültigkeit nicht die anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ohne die ungültige Bestimmung oder Anwendung erfüllt werden können. Sobald die Ungültigkeit festgestellt ist, verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben über die Änderung der betreffenden Bestimmung, wobei sie den Geist des Vertrages analysieren, um die Absicht der ungültigen Klausel oder Anwendung so getreu wie möglich wiederzugeben.